Auslandskrankenversicherung für das Auslandspraktikum

Auslandskrankenversicherung für das Auslandspraktikum

Auslandskrankenversicherung für das Auslandspraktikum

Gründe dafür, sich für ein Praktikum im Ausland zu entscheiden, gibt es viele. Man möchte die Landessprache lernen oder seine Kenntnisse darin verbessern, den eigenen Lebenslauf aufpolieren oder einfach mal etwas Neues erleben. Allerdings ist dieser Schritt oft mit einigem Aufwand verbunden, es muss viel organisiert und geplant werden. Viele vergessen dabei das Wichtigste: die Krankenversicherung.

Leider ist ein Vorurteil weit verbreitet: Wer in Deutschland ganz normal krankenversichert ist, ist das ebenso in allen anderen Ländern der Welt. So ist es jedoch nicht und diese irrige Annahme hat schon viele vor große Probleme gestellt.

Eines gleich vorweg: Die gesetzliche Krankenversicherung gilt grundsätzlich auch im Ausland. Dies ist allerdings mit zahlreichen Einschränkungen verbunden.
Zum Beispiel der Folgenden: Bei einem Aufenthalt im EU-Ausland zahlt die deutsche Krankenversicherung nur das, was die gesetzliche Krankenversicherung des Landes, in dem Sie sich befinden, auch zahlen würde. Weniger kompliziert ausgedrückt bedeutet das, dass Sie immer nur den Versicherungsschutz genießen, den Einheimische ebenfalls von ihren Versicherungen bekommen.
In vielen Fällen liegt diese Versorgung aber weit unter deutschen Standards.

Hinzu kommt, dass es deutschen Krankenversicherungen tatsächlich per Gesetz untersagt ist, einen Rücktransport nach Deutschland zu zahlen. Wenn Sie keinen entsprechenden Auslandskrankenschutz abgeschlossen haben, müssen Sie also für einen großen Teil der Behandlungskosten und, falls nötig, sogar für Ihren Rücktransport aufkommen.

Nicht einmal der Transport mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus ist im normalen Versicherungsschutz inbegriffen. Das sollte insbesondere beachten, wer Skiurlaub innerhalb der EU macht.
Noch schwärzer sieht es aus, wenn Sie die EU verlassen. Dann bezahlt die deutsche Krankenkasse nämlich gar nichts für Ihre Behandlung.

Sicherlich haben Sie schon davon gehört, dass es in zahlreichen Hochburgen für deutsche Urlauber inzwischen auch deutschsprachige Ärzte gibt. Das ist zum Beispiel auf Mallorca der Fall. Auch hier lauert jedoch ein Fallstrick. Diese Ärzte rechnen privat ab, sodass Ihre Krankenkasse überhaupt keine Kosten erstattet, nicht einmal den üblichen spanischen Satz.

Eine geeignete Auslandskrankenversicherung hingegen übernimmt sämtliche Behandlungskosten – und das bei freier Arzt- und Klinikwahl. Das ist vor allem auch deswegen interessant für Sie, weil gerade auch außerhalb Europas die medizinischen Standards sehr niedrig sind. Hygienisch einwandfreie Bedingungen und gut ausgebildetes Personal findet man dort oft nur in Privatkliniken zu entsprechenden Preisen.

Da sich diese Problematik zu den behandelnden Ärzten und Kliniken herumgesprochen hat, behandeln viele von ihnen nur gegen Vorauszahlung. Wenn Sie vor Ihrer Abreise eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, garantiert diese dem Arzt oder Krankenhaus die Kostenübernahme. Darin eingeschlossen sind nicht nur Behandlung und Medikamente, sondern auch Aufenthalt und Verpflegung in der Klinik, Nachbetreuung und Rehabilitationsmaßnahmen, beispielsweise nach einer Operation.

Chronisch Kranke haben per Gesetz keinen Anspruch darauf, ihre üblichen Medikamente auch im Ausland erstattet zu bekommen, wenn diese dort nicht von lokalen Versicherungen übernommen werden. Auch hier kann eine Auslandskrankenversicherung Abhilfe schaffen.

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