Das duale Ausbildungssystem ist eine der Erfolgsfaktoren der deutschen Wirtschaft: die Verknüpfung von theoretischem Grundwissen in der Berufsschule und der praktischen Anwendung im Betrieb sorgt für ein umfangreiches Fachwissen und letztendlich in den Unternehmen für eine hohe Arbeitsproduktivität. Ganz individuell ist der Sprung in die Berufsausbildung für jeden Schüler der Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Womöglich ist es ungewohnt, viele Stunden am Tag zu arbeiten; dafür winkt ein erstes Einkommen. Als besondere Herausforderung wird aber natürlich die obligatorische Prüfung am Ende der Ausbildung empfunden. Eine gute Note kann bei der später womöglich notwendig werdenden Stellensuche von entscheidender Bedeutung sein. Mit der notwendigen Fachliteratur wird auch diese Hürde genommen.
Mit den richtigen Fachbüchern auf die Prüfung vorbereiten
Fachliteratur kann sich in Zusammenhang mit der Berufsausbildung auf sehr viele unterschiedliche Bereiche beziehen. Natürlich stehen die für die Ausbildung relevanten Themenbereiche zunächst im Vordergrund; je nach Branche kann es beispielsweise notwendig werden, sich Verordnungen oder Gesetzestexte zu beschaffen. Auch Fachbücher, die relevante Richtlinien um Kommentare und Erklärungen ergänzen, können in Zusammenhang mit der zu absolvierenden Prüfung sinnvoll sein. Häufig mangelt es den Auszubildenden an einem gewissen Verständnis, insbesondere für das Eigenstudium sind möglichst umfangreiche Erläuterungen hilfreich. Zudem findet sich Fachliteratur, die auf die Abschlussprüfung vorbereitet und praxisnahe Fragen und Aufgaben stellt.
Geringe Ausbildungsvergütung
Wie bereits erwähnt, erhalten Auszubildende vermutlich ihr erstes Gehalt. Weil die Azubis nicht als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt werden können und auch häufiger durch die Berufsschule im Unternehmen fehlen, fällt die Vergütung zumeist überschaubar aus. Für Auszubildende kann sich diese Tatsache aber als problematisch herausstellen, weil diese nicht selten für die Ausbildung umziehen und einen eigenen Haushalt führen müssen. Konkret kann diese Tatsache dazu führen, dass die finanziellen Mittel im Monat äußerst knapp ausfallen – die Ausbildungsvergütung genügt üblicherweise nicht, um davon einen Haushalt führen zu können.
BAföG auch für Auszubildende?
Studierende erhalten in dieser Situation üblicherweise BAföG, wenn das Einkommen der Eltern nicht zu hoch ausfällt. Diesen Anspruch können Auszubildende unter Umständen allerdings genauso geltend machen. Das Berufsausbildungsförderungsgesetz, wofür BAföG letztlich die Abkürzung darstellt, schließt Auszubildende ebenso mit ein. Grundsätzlich sollte sich der Azubi also die Frage stellen, welche staatlichen Leistungen womöglich in Anspruch genommen werden können. Bei einigen Auszubildenden mit besonders hohen Vergütungen müssen hingegen durchaus auch Einkommenssteuern entrichtet werden. Hier stellt sich natürlich genau wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch die Frage, welche Kosten absetzbar sind und wie sich die Steuerlast deshalb möglichst reduzieren lässt. Insbesondere an dieser Stelle kann passende Fachliteratur, wie sie vom Haufe mit dem Themenschwerpunkt Ausbildung angeboten wird, weiterhelfen.
Besonderheiten bei minderjährigen Auszubildenden berücksichtigen
Die Ausbildung ist aber natürlich auch aus ganz anderer Perspektive von Bedeutung. Auch Personaler und HR-Verantwortliche sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen, wenn das Unternehmen erstmalig ausbildet. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass hinsichtlich des Personalrechts besondere Vorgaben bei Auszubildenden beachtet werden müssen. Schon der Grundgedanke unterscheidet sich vom konventionellen Arbeitsvertrag: bei einer Berufsausbildung steht weniger die Leistungserstellung durch den Auszubildenden im Vordergrund, sondern vielmehr die Tatsache, dass dem Azubi auch das nötige Berufswissen vermittelt wird. Aus diesem Grund muss der Betrieb über einen Mitarbeiter verfügen, der auch zur Ausbildung befähigt ist. Weiterhin gilt es auch, den Schutz des Auszubildenden sicherzustellen. Minderjährige Azubis sind hinsichtlich der maximalen Arbeitszeiten und des Mindesturlaubes besonders geschützt. Wer als Auszubildender das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss mindestens 30 Werktage Urlaub erhalten, was fünf Wochen entspricht – und damit eine Woche mehr, als dies bei volljährigen Arbeitnehmern vom Gesetz vorgeschrieben ist.
Zulässige Ausbildungsverträge vereinbaren
Wer im HR-Bereich tätig ist, sollte sich also mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen auskennen, um rechtssichere Arbeitsverträge formulieren zu können. Sind genaue Fachkenntnisse nicht vorhanden, hilft entsprechende Fachliteratur oder eine entsprechende Software. Mit geprüften Textbausteinen lässt sich einen Arbeitsvertrag erstellen, der keine unzulässigen Klauseln enthält. Vorgefertigte Musterverträge, die sich nach den besonderen Gegebenheiten oder Anforderungen des Unternehmens in Details abändern lassen, sind eine perfekte Möglichkeit, ohne großen Aufwand und mögliche juristische Auseinandersetzungen Arbeits- und Ausbildungsverträge zu schließen. Dabei ist es allerdings ratsam, die genutzte Literatur nach und nach zu erneuern, weil es in regelmäßigen Abständen vor allem zu Jahresbeginn auch zu Gesetzesänderungen kommt.
Fazit: Fachliteratur hilft Unternehmen und Auszubildenden gleichermaßen
Insgesamt zeigt sich: die duale Ausbildung ist eine deutsche Besonderheit, die für sämtliche Beteiligte viele Vorteile bietet. Auszubildende können sich über eine Vergütung und eine fundierte Ausbildung freuen, Unternehmen über leistungsfähige und kompetente Fachkräfte. Im Detail können sich allerdings auch Unsicherheiten ergeben. Bei der Frage nach staatlichen Zuschüssen sollten Auszubildende ebenso auf Fachliteratur vertrauen wie bei der Prüfungsvorbereitung. Wer im Unternehmen selbst für das Schließen der Ausbildungsverträge verantwortlich ist, sollte zudem die Besonderheiten bei Ausbildungsverträgen beachten. Auch hier helfen von Juristen geprüfte Musterverträge dabei, rechtssichere Verträge zu schließen und mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.