Unfallversicherung für Auslandspraktikum

Unfallversicherung für Auslandspraktikum

Unfallversicherung für Praktikanten

Während eines Auslandspraktikums sollte man auf alle Unwägbarkeiten vorbereitet sein. Ein wichtiger Punkt ist der Abschluss einer Unfallversicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Unfallversicherung während eines Auslandspraktikums

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle am Praktikumsplatz ab und sichert auch den Weg zur Arbeitsstelle ab. Private Unternehmungen, die auch bei einem Auslandspraktikum einen beträchtlichen Teil des Tages einnehmen können, werden allerdings nicht versichert. Damit man bei Unfällen in der Freizeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt, empfiehlt es sich deshalb, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Je nach Police werden neben den Krankenhauskosten auch die Kosten für kosmetische Behandlungen, die infolge eines Unfalls benötigt werden, übernommen. Ein großer Vorteil der privaten Unfallversicherung ist auch die Fortzahlung bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung. Wer sich während des Praktikums beispielsweise den Fuß bricht, würde von der gesetzlichen Unfallversicherung zwar einmalig unterstützt werden, müsste für die folgenden Behandlungen allerdings selbst aufkommen. Deshalb sollte vor Reiseantritt eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Empfehlenswert ist eine private Unfallversicherung auch deshalb, weil es gerade während eines Praktikums extrem schwierig ist, bei einem Unfall auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu beharren. Muss man für den Arbeitgeber beispielsweise eine Besorgung im nächsten Supermarkt machen und verletzt sich dabei, zahlt nur die private Unfallversicherung. Ebenso, wenn man auf dem Weg zur Arbeitsstelle noch einen Zwischenstopp beim Bäcker einlegen möchte und dabei einen Unfall baut. In beiden Fällen ist die private Unfallversicherung also sehr praktisch.

Keine private Unfallversicherung – und jetzt?

Die Wahrscheinlichkeit, in einer fremden Umgebung in einen Unfall verwickelt zu werden, ist relativ hoch. Sei es auch „nur“ ein Fingerbruch oder eine umgeknickter Fuß: Es kann immer etwas passieren. Wer im Fall des Falles dann keine private Unfallversicherung hat, muss die Kosten für die Behandlung unter Umständen selbst übernehmen. Alleine bei einem Armbruch währen das zwischen 4000 und 8000 Euro, die man aus eigener Tasche bezahlen müsste. Eine solche Summe würde ein tiefes Loch in die Reisekasse reißen, während der Abschluss einer privaten Unfallversicherung nur wenige Euro pro Monat kostet.

Zuletzt fällt ohne private Unfallversicherung auch die Möglichkeit weg, sich gegen Invalidität abzusichern. Je nachdem, wie hoch der Invaliditätsgrad nach einem Unfall ist, würde die private Unfallversicherung beispielsweise die Kosten für den Umbau der Wohnung übernehmen und andere Leistungen erbringen. Ohne die entsprechende Versicherung müssten die jeweiligen Leistungen selbst bezahlt werden, was die Lebensqualität auf Dauer erheblich einschränken würde. Während eines Auslandspraktikums ist das Risiko, beispielsweise eine Hand zu verlieren, zwar gering, doch die Absicherung sollte trotzdem obligatorisch sein, da immer etwas Unvorhergesehenes geschehen kann.